
Eine Abmahnung im Briefkasten ist für die meisten Betroffenen ein Schock. Noch größer wird die Verunsicherung, wenn der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt ist, die innerhalb weniger Tage unterschrieben werden soll. Doch Vorsicht: Eine vorschnelle Unterschrift kann weitreichende und kostspielige Konsequenzen haben, die Sie über Jahre belasten können.
Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung, mit der sich der Unterzeichner verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Im Kontext von Abmahnungen wird sie typischerweise vom Abmahnenden formuliert und dem Abgemahnten zur Unterschrift vorgelegt.
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie nicht nur an, dass Sie das beanstandete Verhalten begangen haben – Sie verpflichten sich auch dazu, dieses künftig zu unterlassen. Zusätzlich akzeptieren Sie in der Regel die Zahlung einer Vertragsstrafe für jeden Fall, in dem Sie gegen diese Verpflichtung verstoßen sollten.
Das größte Problem bei vorgefertigten Unterlassungserklärungen liegt in ihrer oft einseitigen Formulierung. Abmahnende Anwälte gestalten diese Erklärungen grundsätzlich im Interesse ihrer Mandanten – nicht in Ihrem. Die Folgen können gravierend sein:
Durch die Unterschrift unter die vorgefertigte Unterlassungserklärung erkennen Sie implizit an, dass die Abmahnung berechtigt ist. Selbst wenn die Abmahnung tatsächlich unbegründet sein sollte, haben Sie diese Möglichkeit zur Verteidigung durch Ihre Unterschrift weitgehend aufgegeben. Eine spätere Anfechtung wird dadurch erheblich erschwert.
In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei handelt es sich um eine überarbeitete Version, die Ihre berechtigten Interessen besser wahrt:
Wichtig zu wissen: Der Abmahnende ist nicht verpflichtet, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu akzeptieren. Allerdings verliert er bei Ablehnung einer angemessenen modifizierten Erklärung möglicherweise seinen Anspruch auf Erstattung weiterer Anwaltskosten, wenn er gerichtlich vorgeht.
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Bevor Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung – ob original oder modifiziert – in Erwägung ziehen, sollten Sie prüfen lassen, ob die Abmahnung rechtlich haltbar ist. Folgende Aspekte sind dabei relevant:
Wenn Sie eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten, sollten Sie strukturiert vorgehen:
Lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen unter Druck setzen. Auch wenn in der Abmahnung oft sehr knappe Fristen gesetzt werden, ist eine durchdachte Reaktion wichtiger als eine schnelle.
Prüfen Sie genau, ob der behauptete Sachverhalt tatsächlich zutrifft. Dokumentieren Sie alle relevanten Umstände und sichern Sie Beweise.
Konsultieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Sie irgendeine Erklärung abgeben oder unterschreiben. Die Kosten für eine Erstberatung stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Risiken einer vorschnellen Unterschrift.
Lassen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine angemessene modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, falls die Abmahnung berechtigt ist.
Dokumentieren Sie alle Schritte und Kommunikationen im Zusammenhang mit der Abmahnung sorgfältig.
Besonders häufig werden Unterlassungserklärungen im Bereich des Online-Handels und Wettbewerbsrechts eingesetzt. Typische Abmahngründe sind:
Gerade in diesen Bereichen sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen oft besonders weitreichend formuliert und können Ihr gesamtes Geschäftsmodell gefährden.
Eine Unterlassungserklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument mit potenziell lebenslangen Konsequenzen. Die in Abmahnungen enthaltenen vorgefertigten Erklärungen sind regelmäßig einseitig zu Ihrem Nachteil formuliert. Lassen Sie sich nicht von kurzen Fristen oder Drohungen unter Druck setzen. Holen Sie fachkundigen Rat ein, bevor Sie unterschreiben – diese Investition kann Sie vor erheblichen finanziellen und rechtlichen Problemen bewahren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt in vielen Fällen den besseren Kompromiss dar, der Ihre Interessen angemessen berücksichtigt.